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   BVerwG, 09.07.1993 - 2 B 77.93   

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https://dejure.org/1993,14241
BVerwG, 09.07.1993 - 2 B 77.93 (https://dejure.org/1993,14241)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1993 - 2 B 77.93 (https://dejure.org/1993,14241)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 2 B 77.93 (https://dejure.org/1993,14241)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auslegung von Verwaltungsvorschriften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1993 - 2 B 77.93
    Die Auslegung von Verwaltungsvorschriften, für die es nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB auf den wirklichen Willen des Erklärenden sowie auf die praktische Handhabung ankommt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - m.w.N. sowie vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 13.87 - ) ist im wesentlichen dem Tatrichter vorbehalten (vgl. u.a. Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1993 - 2 B 77.93
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründungsschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1993 - 2 B 77.93
    Die Auslegung von Verwaltungsvorschriften, für die es nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB auf den wirklichen Willen des Erklärenden sowie auf die praktische Handhabung ankommt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - m.w.N. sowie vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 13.87 - ) ist im wesentlichen dem Tatrichter vorbehalten (vgl. u.a. Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - ).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1993 - 2 B 77.93
    Die Auslegung von Verwaltungsvorschriften, für die es nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB auf den wirklichen Willen des Erklärenden sowie auf die praktische Handhabung ankommt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - m.w.N. sowie vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 13.87 - ) ist im wesentlichen dem Tatrichter vorbehalten (vgl. u.a. Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - ).
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.88

    Unanwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes auf Bedienstete der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1993 - 2 B 77.93
    Die Auslegung von Verwaltungsvorschriften, für die es nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB auf den wirklichen Willen des Erklärenden sowie auf die praktische Handhabung ankommt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - m.w.N. sowie vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 13.87 - ) ist im wesentlichen dem Tatrichter vorbehalten (vgl. u.a. Urteil vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1993 - 2 B 77.93
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründungsschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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